Samstag, 21. Januar 2017


An der Haustür auflauern, sich wiederholender Mail- oder Telefonterror: Stalking oder zu Deutsch Nachstellung trifft die Opfer massiv und führt häufig zu tiefen Einschnitten in deren Leben. Doch das 2007 eingeführte Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist beim Kampf gegen diese Form von Belästigung oft nur eine Farce.

Fast 20 000 Fälle von Stalking verzeichnet die Kriminalstatistik für das Jahr 2015 bei einer weit höher liegenden Dunkelziffer. Dass viele Opfer - etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen - nicht zur Polizei gehen oder dort nicht ernst genommen werden, liegt möglicherweise daran, dass die Schwelle, ab der ein bloß lästiges Verhalten in strafbares Stalking umschlägt, nur schwer zu bestimmen ist. Mit der Thematik nicht vertraute Polizisten sind oft überfordert und tun das Nachstellen im Gespräch mit Betroffenen als privaten Konflikt ab.

Obwohl die Täter der Polizei häufig bekannt sind, werden nur ein bis zwei Prozent aller Stalker verurteilt. Laut § 238 StGB ist Nachstellung eine Straftat. Lassen Sie es nicht soweit kommen sondern handeln Sie. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen: 06331-7268117


Die Detektei Eagle-Eye schützt, ermittelt und sammelt gerichtsverwertbare Beweise für Sie.


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