An der Haustür auflauern, sich wiederholender Mail- oder
Telefonterror: Stalking oder zu Deutsch Nachstellung trifft die Opfer massiv
und führt häufig zu tiefen Einschnitten in deren Leben. Doch das 2007
eingeführte Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist beim
Kampf gegen diese Form von Belästigung oft nur eine Farce.
Fast 20 000 Fälle von Stalking verzeichnet die
Kriminalstatistik für das Jahr 2015 bei einer weit höher liegenden
Dunkelziffer. Dass viele Opfer - etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen - nicht
zur Polizei gehen oder dort nicht ernst genommen werden, liegt möglicherweise
daran, dass die Schwelle, ab der ein bloß lästiges Verhalten in strafbares
Stalking umschlägt, nur schwer zu bestimmen ist. Mit der Thematik nicht
vertraute Polizisten sind oft überfordert und tun das Nachstellen im Gespräch
mit Betroffenen als privaten Konflikt ab.
Obwohl die Täter der Polizei häufig bekannt sind, werden nur
ein bis zwei Prozent aller Stalker verurteilt. Laut § 238 StGB ist Nachstellung
eine Straftat. Lassen Sie es nicht soweit kommen sondern handeln Sie. Rufen Sie
uns an, wir helfen Ihnen: 06331-7268117
Die Detektei Eagle-Eye schützt, ermittelt und sammelt
gerichtsverwertbare Beweise für Sie.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen