Donnerstag, 20. Februar 2020

Diebstahl am Arbeitsplatz

Meist sind es nicht die wertvollen Dinge, die am Arbeitsplatz mal so „mitgehen“. Manchmal sind es „nur“ ein paar Schrauben, Fotokopierpapier oder auch nur die einzelne Briefmarke. Wer diese ohne Einverständnis des Eigentümers „mitgehen lässt“, begeht einen Diebstahl am Arbeitsplatz oder aber eine Unterschlagung. Bei solchen Straftatbeständen, ob es sich nun um Kinkerlitzchen oder um wertvolle Stücke handelt, lassen die Arbeitsgerichte selten Nachsicht walten. Denn schon wer er einen oder zwei Radiergummis mitnimmt und sein Handy am Arbeitsplatz ohne Erlaubnis lädt, begeht nicht nur ein Eigentumsdelikt, sondern verletzt auch seine Pflichten des Arbeitsvertrags. Sehr häufig akzeptieren die Arbeitgeber solche kleineren Selbstbedienungen oder belassen es bei mahnenden Worten. Gerade wenn die Stimmung zwischen Chef und Arbeitnehmer aber ohnehin angespannt ist, reagieren manche Arbeitgeber auf ein solches Fehlverhalten nicht selten mit ersthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Handelt der Arbeitgeber nach dem Motto: „Wer klaut, fliegt raus“, so wird er hier meistens Unterstützung beim Arbeitsgericht finden. Eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hat in einem solchen Fall kaum Chancen. Es sei denn, man sieht mal davon ab, dass in minderschweren Fällen die fristlose Kündigung unter Umständen nicht akzeptiert wird. Allerdings aber die ordentliche Kündigung.
Steht ein Arbeitnehmer also im konkreten Verdacht, im Betrieb einen Diebstahl begangen zu haben, kann der Arbeitgeber kündigen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und ihm vollkommen zerstört ist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 799/93; Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 633/82). Vor Ausspruch der Kündigung ist der Arbeitnehmer aber anzuhören, um ihm Gelegenheit zu geben, einen derart schweren Vorwurf auszuräumen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 164/94).
Unsere Privatermittler bieten Ihnen Hilfe bei all Ihren Probleme und ermitteln diskret & erfolgreich für Sie. Kontaktieren Sie uns jederzeit hier.

Montag, 23. Dezember 2019



Die Detektei Resch wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes, neues Jahr.

Ihr Uwe Resch

Mittwoch, 18. Juli 2018

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Lohnfortzahlungsbetrug

Für den Arbeitgeber bedeutet das häufige Erkranken seiner Mitarbeiter, sowohl wegen der fehlenden Arbeitskraft, als auch wegen der geleisteten Gehaltsfortzahlung auf längere Sicht  einen herben Verlust. Nicht nur, dass die Arbeitskraft ausfällt, es muss zumeist auch für einen Ersatz gesorgt werden. In vielen Fällen ist der für die Vertretung zugeteilte Mitarbeiter auch nicht ausgiebig in die Materie involviert. Das an den Tag gelegte Verhalten des „Krankmachers“ wirkt außerdem extrem unkollegial, stärkt den Missmut unter den Kollegen und mindert oftmals die Effizienz

Wenn Sie als Arbeitgeber beweisen können, dass die ständige Krankheit Ihres Mitarbeiters nur vorgetäuscht ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter gegenüber eine außerordentliche Kündigung auszusprechen oder evtl. Gehaltskürzungen vorzunehmen. Natürlich sollte dazu vorab der rechtliche Rahmen geprüft sein. Die rechtssicheren Beweise herbeizuführen ist ohne außenstehende Hilfe oftmals gar nicht möglich. Zudem bedarf es häufig eines großen Zeitaufwandes bis zur Aufdeckung des Falles. Noch schwieriger wird es, wenn es um Krankheiten geht, die ohne eine feste Bettruhe auskuriert werden sollen. Hier einen festen, rechtsverwertbaren Beweis zu erbringen, der nach Möglichkeit vor Gericht Bestand hat, ist für den Laien schier unmöglich.

Wir ermitteln und sammeln gerichtsverwertbare Beweise für Sie, kontaktieren Sie uns doch bitte unter Tel.: 0049 6331 7268117

Samstag, 14. Juli 2018

So, gerade eine richtig geile Obs. fertiggestellt. 2 Mitarbeiter waren über mehrere Tage unterwegs bis runter nach Ulm.
Hat gepasst.
Wir wünschen ein schönes Wochenende

Bis dann

Euer Eagle-Eye Team

Mittwoch, 8. März 2017

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Fremdgehen, Seitensprung oder Ehebruch

Ganz egal wie Sie es nennen, darunter versteht man nicht nur eine außereheliche sexuelle Beziehung eines Ehepartners, sondern, auf der anderen Seite, meist auch viel persönliches Leid. Denn viele Menschen leiden darunter, wenn der Partner untreu geworden ist, ein Ehebruch stellt nämlich in vielen Fällen auch einen Vertrauensbruch dar. Um diesen und die damit verbundene Trauer und Betroffenheit zu überwinden, kann manchmal sogar ärztliche beziehungsweise psychologische Hilfe erforderlich sein.

Die Gründe für einen Seitensprung oder eine Affäre sind immer sehr individuell, haben meist aber einen gemeinsamen Auslöser. Der untreu gewordene Partner sucht eine Form von  Nähe, Bestätigung, Intimität oder Anerkennung, die er in seiner Beziehung vermeintlich nicht gefunden hat.

Denken Sie bitte nicht: Das passiert nur anderen Paaren. Nein, die Zahlen sind da eindeutig. Es kann jedes Paar treffen.

Die Detektei EagleEye hilft, ermittelt und sammelt gerichtsverwertbare Beweise für Sie, denn es geht um Ihre Familie.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen: 06331-7268117 oder per Email unter info@detektei-pirmasens.de.



Samstag, 28. Januar 2017

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Seit 2006 besteht eine steigende Tendenz bei Einbrüchen. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2015 (167.136 Einbrüche wurden verzeichnet) bei nur 15,3 % und selbst das LKA bezeichnet das als “nicht zufriedenstellend”.

Das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Kunden und die Kosten sind Entscheidungskriterien für die Wahl der Objektüberwachung. Der klassische Objektschutz mit einem oder mehreren stationär eingesetzten Mitarbeitern (Separatbewachung) oder die Revierbewachung, wobei mehrere Objekte nach einem festgelegten Revierplan zu kontrollieren sind.

Beispiel: Während der Nacht (ebenso während Ihrer Geschäfts- oder Urlaubsreise) betreuen wir Ihr Objekt (ebenso Ihr Haus oder Ihre Wohnung) zur Prävention, weiterhin ggf. Sicherung von Beweismitteln und Erkenntnissen für weitere Maßnahmen. Zu verschiedenen Zeiten oder Intervallen wird Ihr Objekt von unserem Mitarbeiter angefahren und kontrolliert.


Wir nehmen Ihre Sicherheit und die Ihres Eigentums ernst und unterbreiten Ihnen gerne ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot. Kontaktieren Sie uns doch bitte unter info@detektei-pirmasens.de oder telefonisch unter 06331-7268117.