Lohnfortzahlungsbetrug
Für den Arbeitgeber bedeutet das häufige Erkranken seiner
Mitarbeiter, sowohl wegen der fehlenden Arbeitskraft, als auch wegen der
geleisteten Gehaltsfortzahlung auf längere Sicht einen herben Verlust. Nicht nur, dass die
Arbeitskraft ausfällt, es muss zumeist auch für einen Ersatz gesorgt werden. In
vielen Fällen ist der für die Vertretung zugeteilte Mitarbeiter auch nicht
ausgiebig in die Materie involviert. Das an den Tag gelegte Verhalten des
„Krankmachers“ wirkt außerdem extrem unkollegial, stärkt den Missmut unter den
Kollegen und mindert oftmals die Effizienz
Wenn Sie als Arbeitgeber beweisen können, dass die ständige
Krankheit Ihres Mitarbeiters nur vorgetäuscht ist, haben Sie die Möglichkeit,
Ihrem Mitarbeiter gegenüber eine außerordentliche Kündigung auszusprechen oder
evtl. Gehaltskürzungen vorzunehmen. Natürlich sollte dazu vorab der rechtliche
Rahmen geprüft sein. Die rechtssicheren Beweise herbeizuführen ist ohne
außenstehende Hilfe oftmals gar nicht möglich. Zudem bedarf es häufig eines großen
Zeitaufwandes bis zur Aufdeckung des Falles. Noch schwieriger wird es, wenn es
um Krankheiten geht, die ohne eine feste Bettruhe auskuriert werden sollen.
Hier einen festen, rechtsverwertbaren Beweis zu erbringen, der nach Möglichkeit
vor Gericht Bestand hat, ist für den Laien schier unmöglich.
Wir ermitteln und sammeln gerichtsverwertbare Beweise für
Sie, kontaktieren Sie uns doch bitte unter Tel.: 0049 6331 7268117
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